RECHTSGEBIET
Mietrecht – Nachbarrecht
Mietrecht birgt einiges an Fallstricken – Vermieter brauchen aktuelle Verträge und viele gute Tipps. Dasselbe gilt für Mieter, die stets ihre Rechte und Pflichten kennen sollten. Deshalb beschäftigen wir uns ständig mit dem neuesten Mietrecht, das insbesondere aufgrund einer hohen Anzahl an richterlichen Entscheidungen und Rechtsprechung einer permanenten Veränderung unterliegt. Somit ist es als Anwalt sehr wichtig, gerade in diesem Fachgebiet immer auf dem neuesten Stand zu sein. Durch die Kooperation, die unsere Kanzlei mit Haus- und Grund Bayern seit 20 Jahren pflegt, sind wir immer bestens informiert, wenn sich Gesetzesänderungen ergeben. Ein regelmäßiges Schulungs- und Informationsprogramm garantiert, dass wir auf den Gebieten Mietrecht und Nachbarrecht immer “up to date” sind. Über die vielen Jahre, die wir im Auftrag von Haus- und Grund e.V. beratend tätig sind, haben wir uns einen großen Erfahrungsschatz angeeignet.
Unsere Stärken im Mietrecht und Nachbarrecht sind insbesondere:
- ordentliche Kündigung
- außerordentliche fristlose Kündigung
- Widerspruch gegen Kündigungen
- Mietminderung
- Mieterhöhung
- Räumung/Räumungsklage
- Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
- Schönheitsreparaturen
- Wohnraummietrecht
- Betriebskostenabrechnung/Nebenkostenabrechnung
- Gewerbemietrecht
Wir beraten und vertreten Sie jederzeit in Pfarrkirchen, Eggenfelden sowie bundesweit online!
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.mietrecht-pfarrkirchen.de .
Haus & Grund Rottal-Inn ist ein Verein für Haus, Wohnungs- und Grundeigentümer, welcher Sie in Ihren Belangen rund um die Themen Vermieten, Bauen, Wohnen unterstützt. Als Mitglied profitieren Sie von dem exklusiven und individuellen Service. Dieser umfasst unter anderem die Rechtsberatung sowie den Bezug der monatlich erscheinenden Verbandszeitschrift. Der Jahresbeitrag beträgt 40,00 €.
Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter +49(0)8561 2385-28 oder info@rapopp.de.
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Blogbeiträge Mietrecht – Nachbarrecht
Wenn Farbe teuer wird!
Weiß oder bunt ist hier die Frage… Ein Mieter, der eine bei Übernahme weiß gestrichene Wohnung bunt gestrichen an den Vermieter zurückgibt, haftet auf Schadensersatz. (BGH, Az.: VIII ZR 416/12). Dieses Urteil sollten alle Mieter kennen, die es gerne bunt haben. Im...