Die Rechte leiblicher Väter werden nach und nach gestärkt. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg mit Beschluss vom 14.02.2017, Az. Az.: 13 WF 14/17 entschieden, dass die Mutter im Zweifel eine Abstammungsuntersuchung über den tatsächlichen leiblichen Vater eines Kindes dulden muss.
Konkret ging es in diesem Fall darum, dass ein Mann, der behauptete, der leibliche Vater zu sein, Umgang mit seinem Kind forderte, die Mutter einen Umgang jedoch verweigerte sowie eine Abstammungsuntersuchung verweigerte. Der Mann behauptete, dieses Kind sei während einer außerehelichen Affäre zwischen ihm und der Mutter des Kindes entstanden. Die Mutter und deren Ehemann stritten alles ab.
Vorweg ist anzumerken, dass im deutschen Recht zunächst der Mann als der (rechtliche) Vater eines Kindes gilt, welcher mit der Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes verheiratet ist. So kann es dazu kommen, dass der leibliche und der rechtliche Vater nicht dieselbe Person darstellen.
In den deutschen Gesetzen ist ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters bereits verankert, wenn dieser ernsthaftes Interesse an dem Kind zeigt und der Umgang dem Kindeswohl dient (siehe § 1686a BGB).
Da Eingangsvoraussetzung eines solchen Umgangsrechtes eben die biologische Vaterschaft ist, ist der Mann in solchen Fällen auf eine Abstammungsuntersuchung angewiesen, welche die Mutter bzw. deren Ehemann nicht ohne Weiteres verweigern können, um das Umgangsrecht des potenziellen leiblichen Vaters zu vereiteln. Zwar sind dabei stets die Interessen aller Beteiligten abzuwägen, es kommt dabei stark auf die konkrete persönliche Situation aller Beteiligten an.
Ist die Vaterschaft geklärt, kann der nächste Schritt, nämlich das Umgangsrecht des leiblichen Vaters mit dem Kind eingeklagt werden, wenn die Mutter ein Umgangsrecht verweigert.
Entscheidend hierfür ist das Kindeswohl. Dieser Punkt kann unter Umständen in einer solchen Situation aber eine sehr hohe Hürde darstellen, wenn die Mutter und der rechtliche Vater gegen einen Umgangskontakt des leiblichen Vaters mit dem Kind sind.
Hinweis: Wenn sich leibliche Väter dazu entscheiden, solche Schritte zu gehen, offiziell die Vaterschaft feststellen zu lassen, können daraus nicht nur Rechte wie regelmäßiger Umgang mit dem Kind entstehen, sondern auch Verpflichtungen, wie das Entrichten von Kindesunterhalt.