Wer denkt im stressigen Alltag schon daran, sein Testament zu verfassen, erinnert uns dieser Vorgang doch an die eigene Vergänglichkeit, an den eigenen Tod. Dieser Gedanke fällt vielen Menschen sehr schwer. In der Folge bleiben derart wichtige Angelegenheiten wie die Regelung des Erbes in vielen Familien unerledigt.
Dieser Hintergrund beschäftigt in Deutschland jährlich die Nachlassgerichte. Jeder dritte Erbfall endet inzwischen im Streit und entzweit die Familien. Das ist tragisch und eigentlich nicht notwendig, wenn sich der oder die Erblasser zu gesunden Lebzeiten mit seinem Erbwünschen auseinandergesetzt hätten.
Noch komplizierter wird es, wenn der Erblasser dement ist. Denn dann kann es oft schon zu spät sein! Denn das Verfassen eines Testaments stellt nach deutschem Recht ein sogenanntes „höchstpersönliches Rechtsgeschäft“ dar, bei welchem man sich nicht vertreten lassen kann, weder von einem Gericht noch von einem Betreuer. Verpassen Sie also den „richtigen Moment“, kann es bereits zu spät sein. Leiden Sie aufgrund (anfänglicher) Demenz an nur gelegentlichen Aussetzern, verfassen Ihr Testament während eines klaren Moments, sind Sie testierfähig und können ein wirksames Testament erstellen. Hierbei empfehle ich aber, dass Sie im Vorfeld eine fachärztliche Bestätigung einholen, damit im Streitensfalle an der Testierfähigkeit keine Zweifel entstehen. Das beugt möglichen Streitigkeiten zwischen den Erben vor.