Handläufe an Treppen bemerkt man häufig gar nicht, jedenfalls nicht, wenn welche vorhanden sind. Man nimmt sich eines Handlaufes gerne zur Hilfe, dies eher unbewusst. Erst wenn eine Treppe ohne Handlauf versehen ist, merkt man, wie praktisch diese sein können. Man hat einen sicheren Gang und Halt beim Treppensteigen, Unfälle können vermieden werden. Über rechtliche Aspekte von Handläufen sind sich die Wenigsten bewusst. So ist es beispielsweise in Art. 32 Abs. 6 BayBO (Bayerische Bauordnung) gesetzlich vorgeschrieben, dass in öffentlich zugänglichen Gebäuden Treppen ab einer gewissen Stufenanzahl an beiden Seiten mit Handläufen versehen sein müssen. Mit öffentlich zugänglichen Gebäuden sind übrigens nicht nur Behörden oder andere öffentliche Einrichtungen gemeint, sondern auch Wohnblöcke oder Mietshäuser, deren einzelne Wohnungen durch Treppen zugänglich sind. Denn auch solche sind öffentlich zugänglich, wenn auch möglicherweise privat betrieben. Damit sind auch Grundeigentümer bzw. Vermieter angesprochen, die teilweise auch verpflichtet werden können, Handläufe an Treppen nachzurüsten, um ihren Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Zumindest ist das Anbringen von Handläufen dringend anzuraten. Denn bei sturzbedingten Verletzungen an Treppen ohne Handlauf kann der Grundeigentümer bzw. Vermieter wegen fehlender Verkehrssicherungspflichten in die Haftung genommen werden, was sehr teuer werden kann.
In Privathaushalten stellt das Anbringen eines Handlaufs an einer Treppe zwar keine gesetzliche Verpflichtung dar. Jedoch kann das (nachträgliche) Anbringen eines solchen Handlaufs sehr wichtig und bedeutsam sein, vor allem wenn pflegebedürftige Personen im Haushalt leben. So kann die Erlangung oder Erhaltung von Mobilität und Selbständigkeit gewahrt werden. Jedenfalls aber kann ein Handlauf der Sturzprävention dienen.
TIPP: Leben ältere Menschen mit Pflegestufe im (privaten) Haushalt, werden Handläufe inkl. Montage von der Pflegekasse bezahlt. Die Vorgehensweise ist einfach, man reicht bei der Pflegekasse einen Kostenvoranschlag eines fachkundigen Handlaufherstellers ein und lässt sich die Übernahme der Kosten bestätigen.