Mit Urteil vom  10.07.2015, AZ: V ZR 229/14, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass Bäume und Sträucher auf dem Nachbargrundstück für den anderen Nachbarn in der Regel keine Beeinträchtigung darstellen, nur weil diese Bäume Schatten werfen.

Der dieser Entscheidung zu Grunde gelegte Fall war Folgender: Der Eigentümer eines mit einem Reihenhausbungalow bebauten Grundstücks verklagte den Eigentümer des Nachbargrundstücks auf Beseitigung zweier 25 m hoher Bäume (Eschen), die auf dem Nachbargrundstück in einem Abstand von ca. 9 Meter von der gemeinsamen Grundstücksgrenze entfernt stehen. Er begründete die Klage damit, dass sein Garten durch die Bäume vollständig verschattet werde. Sein Garten eigne sich deswegen weder zur Erholung noch zur Hege und Pflege der von ihm angelegten anspruchsvollen Bonsai-Kulturen. Daher sehe sein Grundstück durch die Bäume des Nachbarn beeinträchtigt.

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, eine Benutzung des Grundstücks sei in dessen räumlichen Grenzen im Zweifel durch das Eigentumsrecht gedeckt. Mit anderen Worten kann man sagen, dass es grundsätzlich zulässig ist, Bäume auf dem eigenen Grundstück wachsen zu lassen.

Bestimmte Einwirkungen auf das Nachbargrundstück können zwar nach § 1004, 906 Abs. 2 Satz 1 BGB durch den Nachbarn abgewehrt werden. Hierzu zählt aber der bloße Entzug von Luft und Licht als sog. „negative“ Einwirkung nicht, es sei denn, die jeweiligen landesrechtlichen Grenzabstände sind nicht eingehalten. In solchen Fällen kann eine Beeinträchtigung durch Schattenwurf in Betracht kommen. Ein Beseitigungsanspruch wegen der Höhe der Bäume kann nur ein Beeinträchtigungsgrund sein, wenn der Nachbar ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinzunehmenden Nachteilen ausgesetzt ist.

Solche Situationen führen zwischen Nachbarn immer wieder zum Streit. Es bleibt aber festzuhalten, dass Schattenwurf durch Bäume und Sträucher in der Regel nicht zu einem Beseitigungsanspruch führt, jedenfalls dann, wenn die im Landesnachbargesetz vorgesehenen Grenzabstände für die Bäume/Hecken/Sträucher eingehalten werden.