Banken dürfen von ihren Kunden keine Bearbeitungsgebühren für einen Verbraucherkredit verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.05.2014 – XI ZR 405/12 entschieden. Danach sind vorformulierte Vertragsklauseln der Banken, nach denen Verbraucher für ihren Kredit nicht nur Zinsen, sondern auch ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt zahlen müssen, unwirksam. Denn dadurch werden Kreditnehmer unangemessen benachteiligt. Banken wälzen Kosten für Tätigkeiten auf die Kunden ab, die sie in eigenem Geschäftsinteresse erbringen oder zu denen sie sowieso verpflichtet sind, wie zum Beispiel die Prüfung der Kreditwürdigkeit oder das Bearbeiten eines Kreditantrages.
Verbraucher können bereits entrichtete Bearbeitungsentgelte wieder zurückverlangen. Dies ist jedenfalls unproblematisch möglich, wenn Kreditverträge ab dem Jahr 2011 betroffen sind. Bei älteren Kreditverträgen ist bisher noch ungeklärt, ob evtl. Rückzahlungsansprüche bereits verjährt sind. Hier steht noch eine endgültige Entscheidung des BGH aus, welche erst im Oktober 2014 zu erwarten sein wird.